Rechtsprechung
ArbG Mainz, 24.07.2014 - 6 Ca 349/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,78445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 24.07.2014 - 6 Ca 349/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - 2 Sa 513/14
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - 2 Sa 513/14
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Täuschung durch …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24.07.2014 - 6 Ca 349/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24. Juli 2014 - 6 Ca 349/14 - Bezug genommen.
Mit Urteil vom 24. Juli 2014 - 6 Ca 349/14 - hat das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24. Juli 2014 - 6 Ca 349/14 - abzuändern und.